Erstattung der Pendlerpauschale

Berechnen Sie selbst das Steuergeschenk

Welche Konsequenzen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Das Bundesverfassungsgericht entschied in vier Urteilen vom 9.12.2008 (Az. 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08 uns 2 BvL 2/08), dass die Kürzung der Entfernungspauschale um die ersten 20 Kilometer verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wird von den Richtern aufgefordert, die Pendlerpauschale rückwirkend auf den 1. Januar 2007 neu zu regeln. Eine Pressemitteilung (Nr. 65/2008) der Bundesregierung teilt mit, dass ab dem 1. Januar 2009 die Entfernungspauschale wieder nach Rechtslage bis 31.12.2006 gilt – also vom ersten Entfernungskilometer an. Keine neuen Regelungen soll es für 2007 und 2008 geben. Auch für diese beiden Jahre dürfen Pendler rückwirkend wieder vom ersten Entfernungskilometer an Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigen. Berechnen Sie selbst, den Erstattungsbetrag, der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sich für Sie ergibt:


 Steuererstattung durch Änderung der Pendlerpauschale